Alles für ihren Hund
Gesund für den Hund
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AGB für die Ausbildung / Schulung und für´s Hunde Coaching

§1 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. (Vorlage eines gültigen Impfausweises ist erforderlich)

Der Hundehalter verpflichtet sich vor Trainingsbeginn auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh- oder Milbenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht an dem Lehrgang teilnehmen. Läufige Hündinnen sind beim Übungsleiter anzumelden.

§2 Haftung des Teilnehmers und des Veranstalters
Der Hundehalter tritt für alle, die von ihm und seinem dem Hund/ Hunden verursachten Schäden ein. Keine Haftung seitens des Dogs Work Hundesportzentrum besteht für Schäden, den Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Sachen und Tieren.

Für den Hund muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

§3 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse, geht der Teilnehmer einen verbindlich Vertrag ein.
Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form.

Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet Ihn zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande. Wir weisen darauf hin, dass sich das Wechseln der Person innerhalb einer Veranstaltung oder eines Kurses, nachteilig auf das zu erwerbende Wissen auswirken kann.

Mit der Anmeldung werden unsere AGB's und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.

§4 Bezahlung
Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig und kann bar gezahlt werden oder überwiesen werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Entgelte. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsentgelte besteht auch dann, wenn der Unterricht trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird.

Eine Trainingseinheit/Stunde beträgt 60 Minuten. Fahrkosten werden je nach Aufwand zusätzlich berechnet. Nur tatsächlich geleisteten Stunden werden berechnet. Ausnahme; ein vereinbarter Termin wird nicht mind. 24 Stunden vorher abgesagt, dann behält sich in diesem Fall Dogs Work den Ausfall in Rechnung zu stellen. Preise für Schulungen, Einzelunterricht oder Gruppenunterricht entnehmen Sie bitte der Ausbildungsseite. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugs- Schadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.

§5 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen oder per Telefon. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.

Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn betragen die Stornierungsgebühren: Ab der ersten bis maximal vierten Woche vor Beginn: 20% des Kurspreises.Ab regulärem Kursbeginn bis eine Woche vor Kursbeginn: 80% des Kurspreises.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.

Wenn ein  Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfindet, erfolgt eine Benachrichtigung. Wird ein Lehrgang aus diesem oder aus anderen nicht von des Dogs Work Hundesportzentrum zu vertretenden Gründen nicht  programmgemäß durchgeführt, so ist eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ausgeschlossen.

Des Weiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen der Lehrgangsleitung, des Veranstaltungsortes und des Programminhaltes während des Lehrganges des Dogs Work Hundesportzentrums vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt aus dem Vertrag. Kommt ein Lehrgang nicht  zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

§6 Rücktritt durch den Organisator

Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten wenn:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

Der Hundehalter billigt Dogs Work zu, das vereinbarte Training abzubrechen, sofern dies dem beauftragten Trainer sinnvoll und angeraten erscheint. In diesem Fall werden lediglich die bis hierhin angefallenen Kosten fällig. Ein Anspruch des Hundehalters auf Schadenersatz u.ä. besteht nicht.

§7 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Er haftet nicht für Schäden an denen ihm zur Ausbildung oder Betreuung anvertrauten Tieren.

Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den einfachen Teilnahmepreis beschränkt. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Für Zubehör/Material des Hundehalters, das im Rahmen des Trainings beschädigt wurde, wird von der Hundeschule keine Haftung übernommen.

§ 8 Platzordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Platzordnung zu beachten. Anweisungen der Leiterin bzw. ihrer  Erfüllungsgehilfen und etwaigen Vertretern zu befolgen. Teilnehmer die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Lehrgängen ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht  trotzdem Zahlungspflicht auch für die noch nicht beanspruchten Unterrichtsstunden.

Dogs Work verpflichtet sich seine Trainingsmethoden nach den Grundlagen einer tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden zu richten. Das Training erfolgt grundsätzlich gewaltfrei.

§ 9 Copyright
Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen den Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.

Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt wurden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.

§ 10 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 13 Datenschutz
Die für das Training erforderlichen Daten werden für interne Zwecke gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, eine weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Stand : 01.11.2010


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Nicole Klosterkötter
Bünningstedter Feldweg 3
22949 Ammersbek

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Autor: Nicole Klosterkötter
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